Der Motorsegler kann mit einem Motorflugschein oder Segelflugschein mit einer entsprechenden Klassenberechtigung betrieben werden. Für die Erweiterung der Flugscheine auf die Klassenberechtigung bieten wir die Ausbildungen an.
Segelflugpiloten können bei uns ihre Lizenz für Motorsegler erweitern.
Hierfür sind 6 Std. Flugausbildung und ein Überlandflug von mindestens 150 km erforderlich.
Auch UL-Piloten können bei uns den Motorflugschein für Motorsegler erwerben. Hierfür wird die Flugerfahrung auf den Ausbildungsumfang teilweise angerechnet.
Für unsere Mitglieder bieten wir weiter die notwendigen Schulungsflüge zum Erhalt oder Auffrischung der Flugscheine an. In unserem Verein stehen hierfür mehre erfahrene Fluglehrer zur Verfügung.